- beiliegen
- bei|lie|gen ['bai̮li:gn̩], lag bei, beigelegen <itr.; hat:
beigefügt, beigelegt sein:der Sendung liegt die Rechnung bei; beiliegend finden Sie die gewünschten Unterlagen.
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bei||lie|gen 〈V. intr. 179; hat〉1. einem Brief beigelegt, beigefügt sein2. 〈Mar.〉 vor dem Wind liegen● Zeugnisse liegen dem Schreiben bei* * *
bei|lie|gen <st. V.; hat:1. einer Sache beigefügt sein:der Bewerbung müssen Zeugnisabschriften b.2. (geh.) koitieren.3. (Seemannsspr.) nach dem Beidrehen am Ufer od. vor Anker liegen:das Schiff liegt endlich bei.* * *
beiliegen,ein Schiffsmanöver, beidrehen.* * *
bei|lie|gen <st. V.; hat: 1. einer Sache beigefügt sein: der Bewerbung müssen Zeugnisabschriften b.; die Bücherliste, die dem Katalog beiliegt (Enzensberger, Einzelheiten I, 170). 2. (geh.) koitieren: Agnes war die erste, die ihm regelmäßig beilag (Grass, Butt 349); sie hatte die Chuzpe, zwei Schritte von ihrem Mann entfernt ihrem Liebhaber beizuliegen (Singer [Übers.], Feinde 220). 3. (Seemannsspr.) nach dem Beidrehen am Ufer od. vor Anker liegen: das Schiff liegt endlich bei.
Universal-Lexikon. 2012.